Administration Handhabung

Dokumentation

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Lizenzvertrag für Endbenutzer

BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES. SIE ERKENNEN AN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT.

1. Definitionen. "Software" umfasst (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Diskette(n), der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem (I) Computerinformationen und Software von Dritten; (II) digitalisierte Bilder, Clipart (die "Bestandsdateien"); (III) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial
(die "Dokumentation"); Der Begriff "Software" umfasst weiterhin (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen lizenzierten Software (im Weiteren als "Updates" bezeichnet). Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz) festgelegt ist. Der Begriff "Computer" steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. Den Bergriff "Lizenzgeber" bezeichnet die Programmierer dieser Software bzw. deren berechtigte Vertreter.

2. Softwarelizenz. Solange Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages für Endbenutzer (der "Vertrag" oder "Lizenzvertrag") zustimmen, wird Ihnen eine Lizenz zur Verwendung der Software zu den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken gewährt. Produkte von Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen.

2.1. Allgemeine Verwendung. Sie dürfen Lizenzen der Software bis zur zulässigen Anzahl auf Ihrem Computer installieren und verwenden.

2.2. Verwendung eines Servers. Sie dürfen eine Lizenzen der Software auf dem Dateiserver eines Computers innerhalb Ihres Netzwerks nur zu dem Zweck installieren, um die Software mittels Befehlen, Daten oder Anweisungen (z. B. Skripten) von anderen Computern aus in demselben Netzwerk zu verwenden.

2.3. Sicherungskopie. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Abschnitt 4 übertragen.

3. Die Software darf ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts 2 ("Softwarelizenz") kopiert werden. Alle Kopien, die Sie gemäß des vorliegenden Vertrags anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise enthalten wie die Originalsoftware. Sie verpflichten sich, die Software weder zu ändern noch zu übersetzen oder anzupassen.

4. Übertragung. Sie dürfen die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie den vorliegenden Vertrag, die Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen, an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMT KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FÜR FOLGESCHÄDEN, MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE ODER SONSTIGE SCHÄDEN SOWIE FÜR FORDERUNGEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS ENTGANGENEM GEWINN BZW. VERLUSTEN. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS.
Erstellen Sie unbedingt während des Einsatzes dieser Software Datensicherungen. Gemäss Urteil des Landgerichts Konstanz 1S 292/95 vom 10.05.97 ist eine TÄGLICHE Datensicherung zumutbar. Daher wird keine Haftung für auftretende Schäden übernommen! UNTER KEINEN UMSTAENDEN! Es werden ausschließlich die Eigenschaften dieser Softwareversion zugesichert. Es besteht KEIN Recht auf Wandlung oder Nachbesserung!

6. Beschränkt gewährleistet wird der natürlichen oder juristischen Person für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Erhalt der Software, dass die Software im wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hard- und Softwarekonfiguration verwendet. Das Programm ist vom Lizenzgeber mit höchster Sorgfalt und ausgiebigen Tests erstellt worden. Der Benutzer akzeptiert, dass Software-Fehler dennoch nicht ausgeschlossen werden können. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR UPDATES, TESTVERSIONEN UND MUSTERKOPIEN ODER FÜR SOFTWARE, DIE VON IHNEN AUF EINE WEISE GEÄNDERT WURDE, DASS DEFEKTE VERURSACHT WURDEN.

7. Haftungsbeschränkung für Benutzer in Deutschland. Der Lizenzgeber haftet für Schäden, die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags entstanden sind, nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers zurückzuführen ist. Diese vorgenannten Beschränkungen finden ungeachtet ihrer rechtlichen Grundlage Anwendung, insbesondere hinsichtlich Forderungen aus vorvertraglichen Pflichten oder vertraglichen Nebenpflichten. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht für die unabdingbare Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder für Schäden, die aufgrund einer Verletzung einer ausdrücklichen Zusicherung oder Pflicht in dem Maße entstanden sind, in dem diese ausdrückliche Zusicherung oder Pflicht den Benutzer gegen den speziell aufgetretenen Schaden schützen sollte. Die im zweiten Satz beschriebenen Haftungen gelten nicht für Schäden, die durch Ihre Veränderung der Software entstanden sind, die an den entsprechenden Datenträgern aufgrund falscher oder ungeeigneter Verwendung der Datenträger entstanden sind, sowie auf Schäden, die durch die Verwendung der Originalsoftware mit anderer, gemäß der Dokumentation nicht dafür vorgesehener Software entstanden sind. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Benutzer gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere, nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jew. vom 17.7.1973) werden ausgeschlossen.

8. Allgemeine Bestimmungen. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen in dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller weiteren Bestimmungen nicht berührt und die unwirksame Bestimmung durch eine dieser Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommende Bestimmung ersetzt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die vom Lizenzgeber unterzeichnet werden muss.

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